Eckart Rüsch, Stadtdenkmalpfleger in Hannover, führt aus: "Bei der zweiten Gruppe, den Denkmalen, die vor allem eine gestalterisch-ästhetische Funktion erfüllen sollen, wird man sich im praktischen Umgang einzig auf eine Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Bildhaftigkeit konzentrieren. Konsequenterweise kann das im Ernstfall auch Abriss und originalgetreuer Nachbau heißen, ohne dass es der Denkmal-Aussage schaden würde. Es kann sogar Rekonstruktion heißen.
Wie genau die Nachbildung sein muss? Gerade so genau, um die definierte Bildwirkung zu erreichen. Man schätze den Anspruch des originalgetreuen Ab- und Nachbildens in der Baudenkmalpflege nicht gering ein. Bei ästhetisch wirkmächtigen und im Detail hochkarätigen Fassaden ist die originalgetreue Nachbildung eine hochanspruchsvolle Angelegenheit. Die neue Wertschätzung des Bildhaften würde nebenbei zu einer längst überfälligen Rehabilitation der Stadtbildpflege führen, die ein überaus wirksamer Teil der Denkmalpflege sein kann. Sie ist zu Unrecht in Verruf gebracht worden."